KfW-Förderung 458 (Heizungsförderung): So beantragen Vermieter den Zuschuss für den Heizungstausch
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Als Vermieter stehen Sie vor einer klaren Botschaft des Gesetzgebers: Die Zeit der fossilen Heizsysteme läuft ab. Doch der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung kostet Geld – oft zwischen 15.000 und 30.000 Euro pro Wohneinheit. Genau hier setzt das KfW-Programm 458 an, das Vermietern erhebliche Zuschüsse für den Heizungstausch bietet. Das Problem? Viele Vermieter wissen entweder nicht, dass sie anspruchsberechtigt sind, oder scheitern an den bürokratischen Hürden des Antragsverfahrens.
Gut, dass Sie diesen Artikel lesen. Denn hier erfahren Sie nicht nur, was das Programm bietet – sondern genau wie Sie als Vermieter strategisch vorgehen, um den maximalen Zuschuss zu sichern.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die KfW-Förderung 458?
- Wie hoch ist die Förderung für Vermieter?
- Voraussetzungen: Wer ist anspruchsberechtigt?
- Schritt-für-Schritt: Der Antragsweg für Vermieter
- 3 häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Praxisbeispiele aus dem Vermieteralltag 2026
- Vergleich: Welche Heizungsarten werden am stärksten gefördert?
- Förderquoten im Überblick (Visualisierung)
- FAQ: Die häufigsten Fragen von Vermietern
- Ihr Fahrplan zur maximalen Förderung
Was ist die KfW-Förderung 458?
Das KfW-Programm 458 – Bundesförderung für effiziente Gebäude: Heizungsförderung ist ein Zuschussprogramm des Bundes, das über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt wird. Es wurde im Jahr 2024 als Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu strukturiert und ersetzt seitdem die alte Heizungsförderung der BAFA für Wohngebäude mit mehr als einer Wohneinheit, sobald es sich um nicht selbst genutzte Immobilien handelt.
Im Kern geht es darum: Wer eine alte Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung durch eine klimafreundliche Alternative ersetzt, bekommt vom Staat einen Teil der Kosten zurück – als nicht rückzahlbarer Zuschuss, nicht als Kredit. Das macht das Programm besonders attraktiv.
„Die Heizungsförderung über die KfW ist für Vermieter mit Mehrfamilienhäusern eines der effektivsten Instrumente zur Kostensenkung bei der energetischen Sanierung – vorausgesetzt, der Antrag wird korrekt und rechtzeitig gestellt.“ – Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW), 2025
Seit Anfang 2026 gilt das Programm unverändert in seiner reformierten Form. Die Bundesregierung hat die Mittelzuweisung für 2026 sogar leicht erhöht – ein klares Signal, dass die Heizungswende politisch nicht zur Disposition steht.
Wie hoch ist die Förderung für Vermieter?
Hier wird es konkret. Die Förderstruktur des KfW-458-Programms ist gestaffelt und basiert auf einem Grundbonus plus mögliche Zusatzboni. Für Vermieter – also natürliche oder juristische Personen, die Wohnraum vermieten – gelten folgende Fördersätze:
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten
- Klimageschwindigkeitsbonus: +20 % – wenn eine funktionierende Gas- oder Ölheizung oder eine Nachtspeicherheizung ausgetauscht wird (gilt noch bis Ende 2028)
- Effizienzbonus: +5 % – bei besonders effizienten Wärmepumpen (Jahresarbeitszahl ≥ 2,5 mit natürlichem Kältemittel)
Die maximale Förderquote für Vermieter beträgt somit 55 % – jedoch nicht der einkommensabhängige Einkommensbonus (dieser ist ausschließlich Selbstnutzern vorbehalten).
Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit im Gebäude gedeckelt – bei der ersten sanierten Wohneinheit im Gebäude sogar auf 30.000 Euro, bei jeder weiteren auf 15.000 Euro. Das ergibt bei einem Gebäude mit beispielsweise sechs Wohneinheiten eine förderungsfähige Kostenbasis von bis zu 105.000 Euro (30.000 + 5 × 15.000 Euro).
Rechenbeispiel: Förderung für ein Sechsfamilienhaus
Stellen Sie sich vor, Sie besitzen ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten in Hannover. Sie tauschen eine alte Gasheizung (Baujahr 2003) gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe aus. Die Gesamtkosten betragen 62.000 Euro.
- Förderfähige Kosten: 62.000 Euro (unter der Deckelung von 105.000 Euro)
- Grundförderung (30 %): 18.600 Euro
- Klimageschwindigkeitsbonus (20 %): 12.400 Euro
- Effizienzbonus (5 %): 3.100 Euro
- Gesamtzuschuss: 34.100 Euro
Sie zahlen netto also nur noch rund 27.900 Euro – statt 62.000 Euro. Das ist keine Kleinigkeit.
Voraussetzungen: Wer ist anspruchsberechtigt?
Nicht jeder Vermieter kann einfach einen Antrag stellen und auf Förderung hoffen. Die KfW stellt klare Anforderungen – und wer diese nicht erfüllt, riskiert eine Ablehnung oder Rückforderung bereits ausgezahlter Mittel.
Grundvoraussetzungen auf einen Blick
- Gebäudetyp: Das Gebäude muss ein Wohngebäude sein, das mindestens seit 5 Jahren besteht (kein Neubau).
- Antragsteller: Vermieter von Wohnraum – sowohl Privatpersonen als auch Kapitalgesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG) oder Wohnungsbaugenossenschaften.
- Neue Heizungstechnologie: Die eingebaute Heizung muss eine der förderfähigen Technologien sein (siehe Vergleichstabelle weiter unten).
- Antrag vor Maßnahmenbeginn: Der KfW-Antrag muss vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags gestellt werden. Wer bereits bestellt hat, verliert den Anspruch.
- Energieeffizienz-Experte (EEE): Die Maßnahme muss von einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten begleitet und bestätigt werden.
- Keine Kombination mit bestimmten anderen Fördermitteln: Eine Kombination mit BAFA-Zuschüssen für dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen. Kombination mit zinsgünstigen KfW-Krediten ist hingegen in bestimmten Konstellationen möglich.
Pro-Tipp: Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können über das Programm gefördert werden – allerdings nur für den vermieteten Anteil der Wohneinheiten. Selbstnutzer in derselben WEG stellen einen separaten Antrag.
Schritt-für-Schritt: Der Antragsweg für Vermieter
Der Antragsprozess ist gut strukturiert – wenn man weiß, was zu tun ist. Folgen Sie diesem Fahrplan, um keine Zeit zu verlieren und keinen Fehler zu riskieren.
Phase 1: Vorbereitung (Wochen 1–3)
Schritt 1 – Energieeffizienz-Experten beauftragen: Der erste Schritt ist immer die Suche nach einem zugelassenen EEE. Nutzen Sie die offizielle Expertendatenbank unter energieeffizienz-experten.de. Achten Sie auf Experten mit Schwerpunkt „Wohngebäude“ und „Heizungsoptimierung“. Ein guter Experte kostet zwischen 500 und 1.500 Euro – diese Kosten sind aber selbst förderfähig.
Schritt 2 – Heizungstechnik festlegen: Lassen Sie sich vom EEE beraten, welche Technologie für Ihr Gebäude geeignet ist (Wärmepumpe, Biomasseheizung, Nah-/Fernwärme etc.). Das beeinflusst nicht nur die Förderhöhe, sondern auch den Betrieb und die langfristigen Kosten.
Schritt 3 – Angebote einholen: Holen Sie mindestens zwei, besser drei Angebote von Heizungsfachbetrieben ein. Wichtig: Unterschreiben Sie noch keinen Vertrag – auch nicht mündlich!
Phase 2: Antragstellung (Woche 3–4)
Schritt 4 – Online-Antrag stellen: Melden Sie sich im KfW-Zuschussportal (zuschussportal.kfw.de) an und stellen Sie den Antrag für das Programm 458. Folgende Daten benötigen Sie:
- Gebäudeadresse und Baujahr
- Anzahl der Wohneinheiten
- Aktueller Heizungstyp und Baujahr der alten Heizung
- Geplante neue Heizungstechnologie
- Kostenschätzung (auf Basis der Angebote)
- Bestätigung des Energieeffizienz-Experten (wird digital hochgeladen)
Schritt 5 – Antrag absenden und Bestätigung abwarten: Nach der Antragstellung erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung sowie – bei positiver Prüfung – innerhalb weniger Werktage eine Zusage. Diese Zusage ist Ihre Genehmigung zur Umsetzung der Maßnahme.
Phase 3: Umsetzung und Auszahlung (Wochen 5–20)
Schritt 6 – Handwerkervertrag abschließen: Erst jetzt dürfen Sie den Auftrag erteilen. Beauftragen Sie ausschließlich Fachbetriebe mit entsprechender Qualifikation.
Schritt 7 – Maßnahme durchführen lassen: Der Einbau erfolgt durch den Fachbetrieb. Dokumentieren Sie alles sorgfältig – Fotos vor und nach dem Einbau, Lieferscheine, Rechnungen.
Schritt 8 – Verwendungsnachweis einreichen: Nach Abschluss der Maßnahme und Bezahlung der Handwerkerrechnung reichen Sie im KfW-Zuschussportal den Verwendungsnachweis ein. Dazu gehören:
- Rechnung(en) des Handwerkerbetriebs
- Zahlungsnachweise (Kontoauszug)
- Technische Bestätigung durch den EEE (sogenannte „Bestätigung nach Durchführung“, BnD)
- Foto-Dokumentation
Schritt 9 – Auszahlung: Nach erfolgreicher Prüfung überweist die KfW den Zuschuss direkt auf Ihr Konto. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4–8 Wochen nach Einreichung des Verwendungsnachweises.
3 häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
In der Beratungspraxis zeigen sich immer wieder dieselben Stolpersteine. Hier sind die drei gravierendsten:
Fehler 1: Maßnahme vor Antragstellung begonnen
Dies ist der häufigste und folgenreichste Fehler. Wer vor der KfW-Zusage bereits Aufträge erteilt, Materialien bestellt oder Verträge unterschreibt, verliert seinen Förderanspruch vollständig. Es gibt keine Ausnahmen. Lösung: Auch bei dringendem Heizungsausfall im Winter gilt – zunächst Notmaßnahme beauftragen (z.B. Mietgerät), dann Förderantrag stellen, dann den Heizungstausch beauftragen.
Fehler 2: Falschen Experten gewählt
Nicht jeder Energieberater ist für KfW-458-Anträge zugelassen. Wer einen nicht gelisteten Experten beauftragt, dessen Bestätigung wird von der KfW nicht akzeptiert. Lösung: Immer die offizielle Expertendatenbank nutzen und vor Beauftragung prüfen, ob der Experte das Modul „Heizungsoptimierung“ oder „Wohngebäude“ abgedeckt hat.
Fehler 3: Unvollständiger Verwendungsnachweis
Fehlende Fotos, nicht signierte Bestätigungen des EEE oder fehlende Zahlungsnachweise führen zu Rückfragen und Verzögerungen – manchmal sogar zu teilweiser Rückforderung. Lösung: Führen Sie eine Checkliste und lassen Sie den EEE vor Einreichung alle Unterlagen prüfen.
Praxisbeispiele aus dem Vermieteralltag 2026
Beispiel 1 – Privatvermieter mit Zweifamilienhaus in Freiburg: Monika S. (58) besitzt ein Zweifamilienhaus, das untere Stockwerk ist vermietet, das obere bewohnt sie selbst. Sie wechselt die alte Ölheizung gegen eine Erdwärmepumpe. Für die vermietete Einheit stellt sie einen KfW-458-Antrag, für die Selbstnutzer-Einheit einen separaten BAFA-Antrag mit einkommensabhängigem Bonus. Ergebnis: Gesamtförderung über 22.000 Euro aus beiden Programmen.
Beispiel 2 – Immobiliengesellschaft mit 12-Einheiten-Haus in Leipzig: Die Stadtpark Immobilien GmbH besitzt ein Mehrfamilienhaus aus den 1980er-Jahren mit 12 Wohneinheiten. Die alte Gasheizung wird durch eine Pelletheizung plus Solarthermie ersetzt. Gesamtkosten: 78.000 Euro. Über KfW-458 werden 55 % gefördert (Grundbonus + Klimageschwindigkeitsbonus + Effizienzbonus). Zuschuss: 42.900 Euro. Die GmbH finanziert den Rest über ein ergänzendes KfW-261-Kredit mit Tilgungszuschuss für die Gebäudehülle.
Beide Fälle zeigen: Die strategische Kombination von Förderinstrumenten macht den Unterschied zwischen einem mittelmäßigen und einem exzellenten Ergebnis.
Vergleich: Welche Heizungsarten werden am stärksten gefördert?
| Heizungstyp | Max. Förderquote (Vermieter) | Bedingung für Max.-Förderung | Typische Investitionskosten | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | 55 % | Ersatz Gas/Öl + JAZ ≥ 2,5 + natürliches Kältemittel | 15.000–25.000 € | Effizienzbonus anwendbar |
| Erdwärmepumpe (Geothermie) | 55 % | Ersatz fossil + Effizienzanforderungen | 20.000–40.000 € | Höhere Effizienz, höhere Investition |
| Pelletheizung (Biomasse) | 50 % | Ersatz fossil + Emissionsgrenzwerte | 18.000–30.000 € | Kein Effizienzbonus |
| Nah-/Fernwärmeanschluss | 50 % | Netz muss ≥ 65 % erneuerbare Energien erfüllen | 5.000–20.000 € | Netzvoraussetzung prüfen! |
| Hybridheizung (WP + Gas) | 30–40 % | Wärmepumpenanteil ≥ 60 % Jahreswärmemenge | 12.000–22.000 € | Eingeschränkte Förderfähigkeit |
Förderquoten für Vermieter im Überblick
Die folgende Visualisierung zeigt die maximalen Förderquoten nach Heizungstyp für Vermieter (ohne einkommensabhängigen Bonus):
Hinweis: Die dargestellten Werte gelten für Vermieter ohne einkommensabhängigen Bonus (Stand 2026). Selbstnutzer können bis zu 70 % erreichen.
FAQ: Die häufigsten Fragen von Vermietern
Kann ich als Vermieter den KfW-458-Zuschuss auf die Mieter umlegen?
Das ist eine der meistgestellten Fragen – und die Antwort ist differenziert. Grundsätzlich dürfen Modernisierungskosten nach § 559 BGB auf die Miete umgelegt werden (maximal 8 % der Nettoinvestitionskosten jährlich). Jedoch: Die geförderten Kosten – also der Anteil, den die KfW übernimmt – dürfen nicht umgelegt werden. Es zählt nur der Nettoeigenaufwand nach Abzug des Zuschusses. Dies ist eine wichtige soziale Schutzvorschrift, die konsequent angewendet werden muss.
Was passiert, wenn die Heizung im Winter ausfällt – kann ich trotzdem Förderung beantragen?
Ja, auch in Notfallsituationen ist eine Förderung möglich – aber mit Einschränkungen. Wenn eine Heizung irreparabel ausfällt und unverzüglich ersetzt werden muss, kann in begründeten Ausnahmefällen der Antrag zeitgleich mit dem Auftrag oder sogar kurz danach gestellt werden, sofern der Ausnahmetatbestand gegenüber der KfW glaubhaft gemacht wird. In der Praxis empfiehlt sich jedoch, zunächst eine provisorische Heizlösung (Mietheizgerät) zu installieren und dann regulär den Antrag vor dem dauerhaften Einbau zu stellen. Sprechen Sie im Notfall direkt mit der KfW-Hotline.
Ist eine Kombination von KfW-458 mit anderen Förderprogrammen (z.B. Landesförderung) möglich?
Ja – und genau das sollten strategisch denkende Vermieter ausnutzen. Das KfW-Programm 458 kann mit Landesförderungen kombiniert werden, solange die Gesamtförderung die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Bundesländer wie Bayern (BayernFonds), NRW (progres.nrw) und Baden-Württemberg (L-Bank) bieten eigene Heiztausch-Programme an. Auch die Kombination mit einem zinsgünstigen KfW-261-Kredit für umfassendere Gebäudesanierungen ist nach aktueller Regelung möglich – doppelt förderfähig für dieselbe Maßnahme ist das jedoch nicht.
Ihr Fahrplan zur maximalen Förderung – Jetzt handeln, solange der Bonus läuft
Die Botschaft ist klar: Der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % gilt nur bis Ende 2028. Das bedeutet: Wer jetzt handelt, kann noch die vollen 55 % Förderung realisieren. Wer wartet, riskiert, nur noch 35 % zu bekommen. Der Unterschied ist erheblich – bei einem 60.000-Euro-Projekt sind das bis zu 12.000 Euro.
Hier ist Ihr konkreter Handlungsplan für die nächsten Wochen:
- Sofort: Prüfen Sie, ob Ihre Heizungsanlage älter als 15 Jahre ist und ob ein baldiger Austausch wirtschaftlich sinnvoll ist.
- Diese Woche: Beauftragen Sie einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten (Quelle: energieeffizienz-experten.de) für eine erste Beratung.
- In 2–3 Wochen: Holen Sie Angebote ein, legen Sie Technologie fest – aber unterschreiben Sie nichts!
- Danach: Stellen Sie den KfW-458-Antrag online, warten Sie auf die Zusage, dann erst beauftragen.
- Parallel: Prüfen Sie Landesförderungen und KfW-261-Kombination für umfassende Sanierung.
Die Energiewende im Gebäudesektor ist kein vorübergehender Trend – sie ist strukturell verankert und wird durch steigende CO₂-Preise, strengere Effizienzanforderungen und europäische Gebäuderichtlinien (die EU-Gebäuderichtlinie EPBD gilt ab 2027 für Bestandsgebäude verschärft) noch an Bedeutung gewinnen. Vermieter, die heute investieren und Förderungen optimal nutzen, verschaffen sich nicht nur kurzfristige Kosteneinsparungen – sie sichern langfristig den Wert und die Vermietbarkeit ihrer Immobilien.
An Sie als Vermieter direkt gerichtet: Sie haben mit Ihrer Immobilie nicht nur eine finanzielle Verantwortung, sondern auch eine gesellschaftliche. Der Heizungstausch ist Ihre Chance, beides miteinander zu verbinden – und das mit bis zu 55 % staatlicher Unterstützung.
Wann starten Sie Ihren KfW-458-Antrag – und welche Heizungstechnologie kommt für Ihre Immobilie infrage?
Artikel geprüft von Hanna Kowalska, Direktorin Private Banking & Vermögensverwaltung für Zentral- und Osteuropa, am Mai 29, 2026